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Beauftragung im Bußgeldverfahren

Auf unserer Homepage können Sie uns beauftragen, sie im Ordnungswidrigkeitenverfahren zu vertreten. 

Nach Eingang Ihres Auftrags werden wir sofort die erforderlichen Maßnahmen einleiten und Sie über unsere WebAkte über den Verfahrensstand informieren. 

Nach Akteneinsicht in die Ermittlungsakte scannen wir diese für Sie ein, damit wir über den Inhalt auf Augenhöhe sprechen können.