Herzlich Willkommen!
Herzlich willkommen auf unserer Schadenservice-Seite.
Sie ist spezialisiert auf die Hilfe bei der Unfallschadenregulierung.
Mehr als 2.000 Schäden pro Jahr wickeln wir im Interesse der Unfallbeteiligten digital über eine Internetakte (WebAkte) ab.
Über unsere Schadenhotline ermöglichen wir eine bundesweite Beauftragung, wobei die anwaltliche Erstberatung in Unfalllangelegenheiten über alle Medien kostenlos ist.
Über unsere Schadenhotline können Sie uns bequem und für den Geschädigten meist kostenfrei zur Abwicklung von Unfallschäden beauftragen.
Tel.: 02562 / 7011026
Sie erreichen uns zu den üblichen Bürozeiten.
Jederzeit erreichen Sie uns über unsere Onlineformulare.
FÜR UNFALLGESCHÄDIGTE
Nach einem unverschuldeten Unfallschaden erledigen wir für Sie die komplette Schadenabwicklung und sorgen dafür, dass alle Ansprüche durchgesetzt werden.
FÜR AUTOHÄUSER
Wir übernehmen die gesamte Unfallschadenabwicklung inkl. schriftlicher und telefonischer Korrespondenz mit allen Beteiligten (Geschädigte, Versicherung, Leasinggesellschaft, etc.) und entlasten damit entscheidend Ihren Service.
In Kaskoschäden helfen wir Ihnen bei eventuellen Kürzungen gegen Erfolgshonorar.
FÜR SACHVERSTÄNDIGE
Die Auswahl des richtigen Sachverständigen sowie das korrekte Prozedere sind bei der Schadenregulierung wichtig.
Immer mehr Sachverständige empfehlen uns und wir sie, auch über unsere Sachverständigenliste.
WICHTIGE THEMEN
- Fracke-Liste
Mietwagenkosten nach einem Unfall
Nach einem BGH-Urteil ist nach einem Unfall für den Ansatz der Mietwagenkosten der Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle zu ermitteln.
Bei uns können Unternehmen die von einigen Obergerichten bevorzugte Fracke-Liste für Mietwagen direkt beziehen.
- Allgemeine informationen
Unter der Rubrik „Wissenswertes“ in der Navigation finden Sie einen Überblick über die allgemein wichtigen Themen.
- Anwaltskosten
Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall werden regelmäßig von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Daher ist es Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall umso sinnvoller, unsere professionelle Unterstützung zu nutzen.
- Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
Nur bei Bagatellschäden unter 1000,-€ sollte auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet werden, da ansonsten der Geschädigte nicht selten ein zweites mal geschädigt wird.
Diese und viele weitere Informationen finden Sie im Videobereich auf unserer Homepage.
Fracke-Liste – unfallschaden.tv
Kontakt:
Roonstr. 2-6 | 48599 Gronau
Tel.: (02562) 701100
E-Mail: schaden@unfallschaden.tv
Laurenzstraße 26 | 48607 Ochtrup
Tel.: (02553) 936050
E-Mail: info@unfallschaden.tv